Bestellerprinzip in Österreich - Das müssen Sie wissen!

Beitrag vom 18.01.2023 | Autor: Sophie Maier

    Man hört immer wieder vom „Bestellerprinzip“ in den Medien. Aber was ist das, und für wen gilt es?

    Da auch viele unserer Kunden verunsichert sind, möchten wir in diesem Beitrag auf die neue Regelung eingehen.

    Wie bereits seit einiger Zeit in Deutschland, Belgien, Norwegen und den Niederlanden üblich, darf zukünftig für Mietwohnungen, die in irgendeiner Form inseriert werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen)

    Sprich: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen.

    Was ändert sich für Mieter?

    Ab Inkrafttreten des Bestellerprinzips in Österreich muss ein Mieter also überhaupt keine Maklerprovision mehr bezahlen, nur der Vermieter als Auftraggeber.
    Wenn aber der Mieter einen Makler beauftragt, eine Wohnung für ihn zu suchen, steht er natürlich selbst in der Pflicht.


    Derzeit ist es noch so, dass Wohnungssuchende für einen Makler, den sie nicht selbst auswählen können, zahlen müssen.

    Bei den meisten Immobilienbüros ist es durchaus üblich, dem Mieter die komplette Provision, auch die von der Vermieterseite, zu verrechnen. Bernhard Reikersdorfer, MBA, Managing Director von RE/MAX Austria, meint dazu: „Die Tatsache, dass manche Maklerunternehmen den Vermietern eine kostenfreie Vermittlung anbieten und nur der Mieter ein Honorar bezahlt, ist nicht in Ordnung und gehört abgestellt. Sofern entsprechende Leistungen erbracht werden und die Vermieter den Mehrwert einer Dienstleistung erkennen, sind Vermieter auch jetzt schon bereit, ein Honorar an den Makler zu bezahlen.“

    Das Maklerhonorar liegt im RE/MAX-Netzwerk ziemlich ausgewogen aktuell bei durchschnittlich 1,3 Monatsmieten vom Vermieter und bei 1,7 Monatsmieten vom Mieter.

    Was ändert sich für Vermieter?

    Durch das Bestellerprinzip verlieren Vermieter den Vorteil der oft kostenlosen Maklerbeauftragung, und müssen entweder das Maklerhonorar bezahlen, oder die Suche nach dem passenden Mieter selbst in die Hand nehmen.

    Die eigenständige Mietersuche kann allerdings schnell zur Zerreißprobe für das Nervenkostüm werden: ist das Angebot interessant, klingelt pausenlos das Telefon und alle Interessenten möchten so schnell wie möglich zu einer Wohnungsbesichtigung kommen.

    Umgekehrt ist es in weniger begehrten Lagen oft sehr schwierig, überhaupt Interessenten zu finden. Auch für private Vermieter, die dem Inserat nicht die nötige Zeit und Sorgfalt widmen, kann sich der Leerstand der Wohnung deutlich verlängern.

    Vermieter wären eher dazu geneigt, Mietverträge mit längeren Laufzeiten abzuschließen, da sie durch das Bestellerprinzip bei jeder Neuvermietung eine Vermittlungsprovision an den Makler zahlen müssten.

    Wer aus Kostengründen lieber selbst vermietet, ohne Fachkenntnisse, Gewährleistung und dem nötigen Wissen, könnte schnell in einen Rechtsstreit mit Mietern geraten.

    Sinnvoll sind in diesem Fall Mieter-Checks, bei denen der Mieter auf Bonität geprüft wird. Dafür gibt es verschiedenste Möglichkeiten, z.B. eine Mieter-Selbstauskunft einzufordern.

    Lassen Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich von uns beraten!

    Wissenswertes zum Bestellerprinzip

    • Vorerst soll das Bestellerprinzip nur bei Mietobjekten gelten.
    • Grundsätzlich ausgenommen sind Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen.
    • Die neue Regelung tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.

    Quellen: bestellerprinzip.at, remax.at