Immobilienverkauf wegen Scheidung

Beitrag vom 24.05.2023 | Autor: KommR Christian Hrdliczka

Im Leben kommt es manchmal anders als man denkt und nicht immer kommt es zum Besseren.

    Manchmal gelangt man im Leben zu einem Punkt, wo die Entscheidung getroffen werden muss, eine Situation bestmöglich aufzulösen. Das kann auch bedeuten, dass sich ureigenste Lebenssituationen wie eine Partnerschaft oder Ehe, nicht mehr weiterführen lassen. Dabei kann es dann auch passieren, dass in die Diskussion der Trennung von Gütern auch der Immobilienbesitz betroffen ist. Ohne dabei auf die dafür notwendigen rechtlichen Bestimmungen einzugehen, vor allem dann, wenn es keine entsprechende Vereinbarung wie beispielsweise einen Ehevertrag gibt, ist es umso wichtiger, wie und mit welchem Wert die betroffene Immobilie zu betrachten ist.

    Was passiert mit der Immobilie?

      Als erstes ist dabei zu klären, wie denn diese gemeinsame Immobilie in Zukunft genutzt werden soll, wird einer der ehemaligen Partner weiterhin in dieser Immobilie verbleiben oder soll sie zur Gänze an Dritte veräußert werden. Eine Frage, die sich natürlich auch nach verschiedenen situationsbedingten Punkten richten wird, zum Beispiel, ob es noch versorgungspflichtige Kinder gibt. Um zumindest einem Teil der emotionalen Belastung zu entkommen und wenn es die Umstände ermöglichen, kann es sinnvoll sein, sich von dieser Immobilie gänzlich zu trennen, und alle Parteien somit negative Erinnerungen zurückzulassen.

      Was ist die Immobilie wert?

        Für eine faire Aufteilung des Realwertes ist es erforderlich einen objektiven, unter neutralen Gesichtspunkten bestimmten Preis für diese Immobilie zu definieren. Ein Preis, der von vielen Parametern abhängig ist und sich nicht einfach durch eine kurze Recherche auf einer Immobilienplattform herausfinden lässt. Ein(e) Immobilienmakler*in ist da ein zuverlässiger Partner, der regelmäßig die aktuelle Marktsituation, -preise und deren Entwicklungen unter Beobachtung hat und so einen realistischen Wert ermitteln kann.

        Neben dem Markt generell gibt es aber auch noch individuelle Punkte zu beachten die beim Grundbuchsstand beginnen, über den Zustand des Objektes bis hin zur Verfügbarkeit mit eine Rolle spielen. Gibt es eventuell ein Veräußerungsverbot, Pfandrechte oder andere eingetragene Rechte, die den Wert beeinflussen? Wie ist der Erhaltungszustand und sind dringende Renovierungsarbeiten notwendig? Diese Wertermittlung durch einen unbeteiligten Dritten gibt Klarheit über die Möglichkeiten und lässt auch Spielraum für eine faire Aufteilung des Vermögens bzw. der eventuell erforderlichen Zahlungen an die andere Partei, sollte einer in der Immobilie verbleiben.

        Und um dann am Markt den tatsächlich bestmöglichen Preis zu erzielen, der je nach Marktsituation vom ermittelten Wert abweichen kann, bedarf es ebenfalls der Unterstützung eines Experten, um das beste Ergebnis erzielen zu können. Die wichtigste Voraussetzung um einen guten Preis im Verkauf zu erzielen ist, für ausreichend Nachfrage zu sorgen, also viele potentielle Interessenten zum Objekt zu bekommen. Dazu bedarf es zum einen der richtigen Tools im Marketing, der Erfahrung im Umgang mit diesen und zum anderen auch dem Wissen um die jeweilige Treffsicherheit je anzusprechender Zielgruppe zu gewährleisten. Professionelle Immobilienmakler*innen verfügen über das notwendige Know-how, wir jene von RE/MAX darüber hinaus auch noch über einen großen Bauchladen an Tools und die größte Suchkundendatenbank in Österreich. Auch im Verhandeln mit potentiellen Kaufinteressenten macht es Sinn auf die Unterstützung von Experten zurückzugreifen, damit die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses nicht durch emotionale Einflüsse gestört wird, oder sogar den Verkauf zur Gänze verhindert.

        Kontaktieren Sie uns!

          So schwierig diese Lebensphase auch sein mag, mit einem professionellen Partner an seiner Seite kann man diese hoffentlich bestmöglich für alle Beteiligten lösen. Die RE/MAX Makler*innen stehen Ihnen an 117 Standorten österreichweit mit Rat und Tat zur Seite, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Entweder direkt, wenn Sie Ihre Ansprechpartner vor Ort bereits kennen oder über unsere Webseite www.remax.at , wo Sie je nach Region nach den Büros und Makler*innen online jederzeit suchen können und die aktuellen Kontaktdaten vorfinden.

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            Angebot gültig für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke (bis ca. 1.500m²) bis 31. Mai 2023.

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