Gesetzesänderung FAGG: Mehr Rechte und Sicherheit für Konsumenten.
Beitrag vom 26.08.2014
Seit 13. Juni 2014 gilt in Österreich ein neues Gesetz zum Schutz von Konsumenten: Das „Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz“, kurz „FAGG“. Es gilt für Geschäfte, die Konsumenten nicht im Geschäftslokal des Unternehmers abgeschlossen haben, sondern auswärts oder über Fernkommunikation wie Telefon oder Online: Das FAGG gilt also nicht für Verträge, die im Geschäftslokal des Unternehmers geschlossen werden. Es gilt auch nicht für Geschäfte zwischen Unternehmern. >>> mehr dazu lesen Sie anbei!