Wie berechnet sich die Immobilienertragsteuer beim Verkauf von Baugrundstücken?
Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommenssteuerpflicht. Das ist jedoch nur beim Verkauf von Grundstücken relevant. Nicht bei Schenkungen oder Erbschaften.
Wie wird nun aber die Immobilienertragsteuer, im Konkreten bei Baugrundstücken berechnet?
Zuerst ist zu unterscheiden, ob es sich um sogenannte „Neu-Grundstücke“ oder „Alt-Grundstücke“ handelt. Ein „Neu-Grundstück“ liegt in der Regel vor, wenn dieses zuletzt nach dem 31. März 2002 entgeltlich angeschafft wurde. Ein „Alt-Grundstück“ dann, wenn dieses vor dem 31. März 2002 gekauft wurde.
Bei Alt-Grundstücken kommt ein pauschaler Ansatz zur Anwendung. Hier beträgt der Steuersatz in der Regel effektiv 4,2% vom Verkaufserlös.
Bei Baugrundstücken muss jedoch zusätzlich noch beurteilt werden, wann die Widmung von Grünland in Bauland stattgefunden hat. Hier ist der 31. Dezember 1987 der Stichtag. Wurde das Grundstück vor diesem Zeitpunkt angeschafft und umgewidmet, so beträgt die Steuerbelastung effektiv 4,2% vom Veräußerungserlös.
Lag der Zeitpunkt der Umwidmung jedoch nach dem 31. Dezember 1987 so erhöht sich die effektive Steuerbelastung auf 18% des Veräußerungserlöses. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zum Zeitpunkt der Umwidmung bereits Eigentümer des Grundstücks waren.
Bei Neu-Grundstücken ist der Veräußerungsgewinn die Bemessungsgrundlage. Dieser berechnet sich im Wesentlichen aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Der ermittelte Betrag ist dann mit 30 Prozent zu versteuern. Hier spielt der Zeitpunkt der Umwidmung keine Rolle.
Beispiele
Beispiel 1
Ein Grundstück (Grünland) wurde 1969 um € 10.000,- erworben. 1999 wurde es in Bauland umgewidmet und im Frühjahr 2017 um € 60.000,- verkauft.
Da das Grundstück nach 1987 umgewidmet wurde, beträgt die Immo-Est 18% vom Verkaufserlös. Das sind € 10.800,-
Beispiel 2
Ein Grundstück (Grünland) wurde 1974 um € 15.000,- erworben. 1984 wurde es in Bauland umgewidmet und im Herbst 2016 um € 60.000,- verkauft.
Das Grundstück ist vor 1987 umgewidmet worden, somit beträgt die Immo-Est 4,2% vom Verkaufserlös. Das sind € 2.520,-
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