Nachhaltiges Bauen bringt viele Förderpunkte
Haben Sie bereits eines unserer Pfarrwerfener "Bergjuwelen" ins Auge gefasst? Was darf es sein - zwei, drei oder vier Zimmer? Freuen Sie sich auf den Tag der offenen Baustelle am 25. August und die Besichtigung der Wohnungen im Rohbau?
Sehr gut, denn wir haben uns inzwischen darüber informiert, wie Sie Ihren Finanzierungsbedarf reduzieren können, indem Sie die Salzburger Wohnbauförderung in Anspruch nehmen.
Jede Person, die die Voraussetzungen (siehe Bild) erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf diese Einmalzahlung vom Land. Entsprechend weniger hoch muss daher die Höhe Ihres Wohnkredits ausfallen.
Beim Neubauprojekt in Pfarrwerfen wurde besonders auf Energieeffizienz geachtet. Dadurch ergeben sich satte 9 Zuschlagspunkte. Weitere positive Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Wohnbauförderung im Bundesland Salzburg ergeben sich durch die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die Nähe zum Lebensmitteleinzelhandel, Schulen, Ärzten etc. Auch die Tatsache, dass das Mehrfamilienhaus nicht auf der grünen Wiese, sondern auf einem bereits vorher bebauten Grundstück errichtet wird, wirkt sich positiv auf die Förderung aus.
Berechnen Sie Ihre individuelle Förderhöhe
Hilfe bei der Errechnung der eigenen voraussichtlichen Höhe der Wohnbauförderung bietet der Förderrechner. Wir haben für Sie zwei Beispiele für das Neubauprojekt "Bergjuwelen" in Pfarrwerfen durchgerechnet.
Beispiel 1:
Eine alleinstehende, 40jährige Person erwirbt Top 24 "Hochkogel" - eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 48m². Der Kaufpreis beträgt 210.000€.
Es ergibt sich eine voraussichtliche Förderhöhe von 38.000€.
Beispiel 2:
Eine Familie, bestehend aus zwei Lebenspartnern in ihren Dreißigern mit zwei Kindern, erwirbt Top 35 "Großglockner" (ca. 97m², 4 Zimmer) um 476.000€.
Die voraussichtliche Förderhöhe entspricht 65.300€.
Die errechneten Werte sind ohne Gewähr. Bei der Salzburger Wohnbauförderung handelt es sich um einen Einmalzuschuss, welcher unter Einhaltung der Voraussetzungen gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Welche Bestimmungen genau gelten, erfahren Sie auf der Website der Salzburger Wohnbauförderung.