Neue Parkregelungen in Wien

Beitrag vom 14.03.2022 | Autor: RE/MAX Austria

    Ab 01. März 2022 gelten neue Parkregelungen in Wien. In allen Bezirken wurden Kurzparkzonen sowie Parkpickerl für die Bewohner*innen eingeführt.

    • Zeitlich unbegrenztes Parken mit Parkpickerl im eigenen Bezirk und den Überlappungszonen.
    • Für die Bezirke, für die das Parkpickerl nicht gilt:

    o Montag bis Freitag (an Werktagen): von 9 bis 22 Uhr nur mit Parkschein

    o Maximale Parkdauer von 2 Stunden

    Veränderungen in den Bezirken:

    • Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23: Flächendeckende Kurzparkzonen und Parkpickerl für Bewohner*innen
    • Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 bis 22 Uhr und maximale Parkdauer von 2 Stunden
    • Bezirke 1 bis 9 und 20: gleichbleibende Regelungen (Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 bis 22 Uhr und maximale Parkdauer von 2 Stunden)

    Kosten der Parkpickerl:

    • 10 EUR pro Monat plus Verwaltungsabgaben
    • Kauf für mindestens 3 und maximal 24 Monate
    • Pro Verlängerung sind erneut Verwaltungsabgaben zu bezahlen

    Kosten der Verwaltungsabgaben:

    • Persönlicher Antrag im Bezirksamt: 50 EUR
    • Online-Antrag mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur: 39,30 EUR
    • Online-Antrag ohne Bürgerkarte oder Handy-Signatur: 45 EUR

    Vor 01.März erworbene Parkpickerl:

    • Geltung bis zum Bewilligungsende und für neue Zeiten sowie Zonen
    • Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Geltung nach 19 Uhr mit altem Parkpickerl
    • Auch für Ausdehnung auf neue Bezirksteile

    Quelle: Stadt Wien, Rathaus, A-1010 Wien. 2022. wien.gv.at. Zugriff am 14. 03 2022. https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html.