Ab 01. März 2022 gelten neue Parkregelungen in Wien. In allen Bezirken wurden Kurzparkzonen sowie Parkpickerl für die Bewohner*innen eingeführt.
- Zeitlich unbegrenztes Parken mit Parkpickerl im eigenen Bezirk und den Überlappungszonen.
- Für die Bezirke, für die das Parkpickerl nicht gilt:
o Montag bis Freitag (an Werktagen): von 9 bis 22 Uhr nur mit Parkschein
o Maximale Parkdauer von 2 Stunden
Veränderungen in den Bezirken:
- Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23: Flächendeckende Kurzparkzonen und Parkpickerl für Bewohner*innen
- Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 bis 22 Uhr und maximale Parkdauer von 2 Stunden
- Bezirke 1 bis 9 und 20: gleichbleibende Regelungen (Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 bis 22 Uhr und maximale Parkdauer von 2 Stunden)
Kosten der Parkpickerl:
- 10 EUR pro Monat plus Verwaltungsabgaben
- Kauf für mindestens 3 und maximal 24 Monate
- Pro Verlängerung sind erneut Verwaltungsabgaben zu bezahlen
Kosten der Verwaltungsabgaben:
- Persönlicher Antrag im Bezirksamt: 50 EUR
- Online-Antrag mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur: 39,30 EUR
- Online-Antrag ohne Bürgerkarte oder Handy-Signatur: 45 EUR
Vor 01.März erworbene Parkpickerl:
- Geltung bis zum Bewilligungsende und für neue Zeiten sowie Zonen
- Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Geltung nach 19 Uhr mit altem Parkpickerl
- Auch für Ausdehnung auf neue Bezirksteile
Quelle: Stadt Wien, Rathaus, A-1010 Wien. 2022. wien.gv.at. Zugriff am 14. 03 2022. https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html.