Wien strebt ein Gleichgewicht zwischen Wohn- und Tourismussektor an und ergreift Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen
Die Stadt Wien plant eine Überarbeitung der Wiener Bauordnung mit dem Ziel, den Wohnungsmarkt zu schützen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Um dies zu erreichen, plant die Stadt, die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen sowie den Verkauf von Wohnungen in Wohngebieten stark einzuschränken. Unter "Kurzfristigkeit" versteht man gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Beherbergungen von weniger als 30 Tagen.
Markus Busta, Partner von HSP.law, äußert sich zu diesem Vorhaben und betont die Wichtigkeit einer klaren rechtlichen Definition von Kurzzeitvermietungen, um eine angemessene und ausgewogene Regulierung sicherzustellen. Laut der geplanten Neuregelung sollen Wohnungen künftig für touristische Zwecke maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden dürfen, sofern die Wohnungsnutzer ihren Hauptwohnsitz nicht in der betreffenden Wohnung aufgeben. Dieser Ansatz ermöglicht es, kurzfristige Vermietungen während Urlaubsreisen zu gestatten, während gewinnorientierte gewerbliche Kurzzeitvermietungen effektiv unterbunden werden.
Die Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage pro Jahr dient dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen dem Tourismussektor und dem Wohnungsmarkt herzustellen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Eigentümer weiterhin die Option haben, ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit zu vermieten, ohne dabei den langfristigen Wohnungsmarkt negativ zu beeinflussen.
Derzeit ist es grundsätzlich nur erlaubt, Wohnungen zu Wohnzwecken zu nutzen. Die geplante Neuregelung sieht vor, keine Unterscheidung mehr zwischen Wohnungen innerhalb und außerhalb von Wohngebieten zu treffen, sondern allgemeine Bestimmungen einzuführen. Der Begriff "Wohnungen" umfasst dabei alle Räumlichkeiten, die baurechtlich als solche gewidmet sind. Die Einhaltung dieser Regelung soll mithilfe des Zugriffs auf Ortstaxendaten überwacht werden. Darüber hinaus sollen Strafen für das Anbieten von Kurzzeitvermietungen von Wohnungen im Internet vorgesehen werden.
Markus Busta hebt hervor, dass die Einführung des Zugriffs auf Ortstaxendaten ein wichtiger Schritt ist, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen und die Transparenz bezüglich Kurzzeitvermietungen zu erhöhen.
Quelle: Leon Protz. (2023, 27. Juli). Stadt Wien gegen Kurzzeitvermietung. Immoflash. Abgerufen von https://immoflash.at/20230727/stadt-wien-gegen-kurzzeitvermietung/7735