Maklerhonorar in Österreich

Beitrag vom 18.04.2023 | Autor: Sophie Maier

Maklerhonorar in Österreich

    Immer wieder hört man von den Kolleginnen und Kollegen: "Jeder will die Leistung des Maklers, aber keiner will sie bezahlen."

    Tatsächlich werden die Vermarktungsmaßnahmen nicht ausreichend gewürdigt und der Arbeitsaufwand des Maklers vielfach unterschätzt.


    Der Klassiker: „Schnell ein Inserat hochgeladen, zweimal für Besichtigungen die Türe aufgesperrt: uns schon bekommt man seine Maklerprovision!“

    Diese Aussage hört man leider ab und zu, denn ein Außenstehender bzw. Wohnraumsuchender sieht nur das Inserat, und besichtigt die Immobilie nur einmal. Das führt auf Mieterseite manchmal zu Diskussionen mit den Maklern, mangelnder Zahlungsbereitschaft und vor allem zu schlechter Nachrede.

    Dass für den Makler aber viel Vorarbeit und auch „leere Kilometer“ dahinterstehen, ist den meisten nicht bewusst.

    Hier ein paar der Hintergrundarbeiten, die bei Vermietung oder Verkauf abgewickelt werden müssen:

    Analyse des Objektzustands, Ermittlung eines marktgerechten Mietpreises bzw. des Verkehrswertes, Zusammenstellung der Unterlagen wie Pläne, Energieausweis und Grundbuchauszug, Fotos machen, Inseraterstellung mit ansprechendem Text, Exposés erstellen & veröffentlichen, Beantworten der Anfragen per Telefon und Mail, oft sehr viele Besichtigungen mit Zeit für An- und Abfahrt zum Objekt, Bonitätsprüfungen, Vertragsverhandlungen, Hilfestellung für Finanzierungen, Vermittlung an Steuerberater, Vorbereitung von Vertragsformularen, Kautionsübernahme, Objektübergabe, usw.

    Alleine für eine ordentliche Objektübergabe kann in Summe für alle benötigten Tätigkeiten (alle dafür aufgewendete Stunden zusammengerechnet) ein ganzer Arbeitstag notwendig sein.

    Manchmal geht es schnell und die Rendite ist dementsprechend gut. Dafür gibt es dann genug Objekte im Portfolio, für die der Aufwand um einiges höher ist. In Summe gleicht es sich aus.

    Also „leichtverdientes Geld“ sieht anders aus…


    Die Provisionshöhe

    Außerdem: erst bei erfolgreichem Geschäftsabschluss sieht der Immobilienmakler den Lohn für seine Arbeit! Nur, wie hoch ist denn die Maklerprovision?

    Das Maklerhonorar ist grundsätzlich in der Maklerverordnung geregelt. Beim Verkauf beträgt die Obergrenze in der Regel 3 % vom Kaufpreis für den Verkäufer wie für den Käufer. Für Objekte unter 36.336,42 Euro beträgt es 4%.

    Bei Mieten beträgt das Maklerhonorar (zuzügl. 20 % USt) auf der Vermieterseite bis zu 3 Bruttomonatsmieten. Auf der Mieterseite spielen die Vertragsdauer und das Bestellerprinzip eine Rolle. Je nachdem wer den Makler beauftragt hat, kann das Bestellerprinzip den Mieter provisionsfrei stellen.

    Trifft dies nicht zu, so gilt für Wohnimmobilien bis drei Jahre ein Bruttomonatsmietzins und darüber hinaus zwei BMMZ.

    Der BMMZ umfasst den Haupt- oder Untermietzins, die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen und mitvermietete Einrichtung und Ausstattung.

    Üblicherweise tritt der Makler in Österreich als Doppelmakler auf, also im Auftrag von Vermieter und Mieter bzw. Verkäufer und Käufer. Er hat somit auch Anspruch auf Provision von beiden Seiten.

    Quellen: remax.at, bestellerprinzip.at