Wohnungs- und Hausbesitzer haben die Möglichkeit ihr Eigentum zu verkaufen und trotzdem vollkommen gesichert darin zu wohnen. Je nach Vertrag für lange Zeit oder ihr ganzes Leben lang und in der Regel ohne Kosten. Das kann Geld- und Wohnungssorgen schnell lösen.
Das Wohnungsrecht berechtigt die Wohnung oder das Haus auf eine bestimmte Zeit oder bis zum Lebensende, abhängig vom Vertrag, in der Regel unentgeltlich, zu bewohnen.
Das Fruchtgenussrecht berechtigt auch einen Nutzen aus der Wohnung oder dem Haus zu ziehen – zum Beispiel durch Vermietung. Auch das Fruchtgenussrecht wird auf eine bestimmte Zeit oder bis zum Lebensende, abhängig vom Vertrag, in der Regel unentgeltlich vereinbart.
Zur Sicherheit werden beide Rechte erstrangig im Grundbuch eingetragen.
Unsere Makler erarbeiten gemeinsam mit dem Verkäufer die Grundlagen. Vorab ist zu klären,
Für den schlussendlichen Preis einer Immobilie sind folgende Punkte ausschlaggebend:
1. Der Wert der Immobilie
2. Der Wert des Wohnungs- bzw. Fruchtgenussrechts
3. Weitere wertebeeinflussende Umstände
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen allgemein gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständige mit einzubeziehen. Auch darum kümmern wir uns selbstverständlich gerne.
Unter anderem:
Die Vertragsabwicklung erfolgt über einen Notar, der beide Rechtsparteien genauestens über den Inhalt des Vertrages informiert und aufklärt. Der Notar stellt sicher,
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt auf das Treuhandkonto des Notars.
Auch wenn der Wohnungsberechtigte weiterhin in der Immobilie verbleibt oder sein Fruchtgenussrecht nutzt, werden zum Übergabetermin die Zählerstände erfasst und der Zustand der Immobilie dokumentiert. Dabei erstellt der RE/MAX-Makler ein entsprechendes Übergabeprotokoll und übermittelt dieses allen beteiligten Parteien.