Mit 1.7. 2023 ist das Maklergesetz- Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG) und mit diesem das Erstauftraggeberprinzip („Bestellerprinzip“) bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft getreten. Diese gesetzliche Novelle bringt mit Einführung des neuen § 17a MaklerG vor allem wesentliche Änderungen für die zukünftigen Mieter.
Wann gilt das Erstauftraggeberprinzip?
Das Erstauftraggeberprinzip bezieht sich nur auf die Miete von Wohnimmobilien(Wohnungen, Ein-, Zweifamilienhäuser) und gilt nicht für den Kauf/Verkauf.Vom Erstauftraggeberprinzip ausgenommen ist allerdings die Vermittlung von Dienstwohnungen (Miete).
Muss ich als Mieter zukünftig Provision zahlen?
Nach der neuen Rechtslage bezahlen Mieter ab 01. Juli 2023 in der Regel keine Vermittlungsprovision mehr. Mieter müssen nur mehr dann die Maklerprovision für die Vermittlung eines Wohnraummietvertrages bezahlen, wenn sie Immobilienmakler als Erste mit der Suche nach einem geeigneten Mietobjekt beauftragen. In der Regel wird der Erstauftraggeber aber der Vermieter sein.
Also: Eine Provisionsvereinbarung mit Wohnungssuchenden ist nur mehr dann zulässig, wenn diese als Erste einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler abschließen und ihm den Suchauftrag erteilen, ein geeignetes Mietobjekt zu finden.
Welche Risiken bestehen durch das Bestellerprinzip?
Da, wie bereits erwähnt, üblicherweise der Vermieter den Makler beauftragen wird, könne das dazu führen, dass gewisse Verpflichtungen von Maklern gegenüber potenziellen Mietern wegfallen. Denn wenn bisher der Makler mit dem Mietinteressenten einen Vertrag abgeschlossen hat, war er dadurch nicht nur dem Vermieter gegenüber gesetzlich zur Sorgfaltspflicht verpflichtet, sondern auch dem Mietinteressenten. Das ändert sich nun.
Das Erstauftraggeberprinzip ist in Summe sehr komplex – sollten Sie dazu weitere Informationen benötigen, dann stehen Ihnen unsere RE/MAX Kolleginnen und Kollegen in ganz Österreich, auch bei Ihnen vor Ort, für Fragen gerne zur Verfügung. Die Nummer 1 in der Immobilienvermittlung in Österreich unterstützt Sie gerne!