Wie hoch ist die Maklerprovision, also das Maklerhonorar?
Das Maklerhonorar ist grundsätzlich in der Maklerverordnung geregelt. Beim Verkauf beträgt die Obergrenze in der Regel 3 % vom Kaufpreis für den Verkäufer wie für den Käufer. Für Objekte unter 36.336,42 Euro beträgt sie 4%.
Bei Mieten beträgt das Maklerhonorar auf der Vermieterseite bis zu 3 Bruttomonatsmieten. Auf der Mieterseite spielen die Vertragsdauer und das Bestellerprinzip eine Rolle. Je nachdem wer den Makler beauftragt hat, kann das Bestellerprinizip den Mieter provisionsfrei stellen.
Trifft dies nicht zu, so gilt für Wohnimmobilien bis drei Jahre ein Bruttomonatsmietzins und darüber hinaus zwei BMMZ. Der BMMZ umfasst den Haupt- oder Untermietzins, die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen und mitvermietete Einrichtung und Ausstattung. Mehr dazu in Ihrem RE/MAX-Büro.