Baugrund in Lienz zu kaufen - 2416/1016
Secret Sale - Grundstück mit Bestandsgebäude
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9900 - Lienz
Objektdetails
Fläche | Kaufpreis |
---|---|
2285 m² | EUR 1.000.000 |
Daten & Fakten
- Grundstücksfläche
- 2.285 m²
Kosten
- Kaufpreis:
- EUR 1.000.000,00
- Maklerhonorar:
- 3% zzgl. USt.
Finanzierung
Wir haben nützliche Tipps und Informationen zum Thema Immobilienfinanzierung zusammengestellt, damit Sie einfacher zu einem guten Kreditangebot kommen. Dank unserem Netzwerk können Sie hier mithilfe unserer Finanzierungspartner rasch und unkompliziert ein Kreditangebot anfordern und somit optimal vergleichen.

Beschreibung
Grundstück mit Bestandsgebäude
Widmung gemischtes Wohngebiet – bestens geeignet auch für Wohnbau
Lage: zentrale Lage im Südrand der Sonnenstadt Lienz. Über die neue Draubrücke erreichen Sie in 5 Gehminuten das Stadtzentrum mit all seinen Annehmlichkeiten (Bahnhof, Schulen, Nahversorger, ärztliche Versorgung, Schwimmbad,...).
SECRET SALE:
Der Abgeber wünscht eine diskrete Vermarktung, weshalb nur bei weiter bekundetem Interesse und erfolgter Besichtigung die detaillierten Objektunterlagen übermitteln werden können.
Hinweis: Kaufpreisangabe Netto
KAUFNEBENKOSTEN:
- Grunderwerbssteuer: 3,5 %
- Grundbucheintragung: 1,1 %
- Vertragserrichtungskosten: auf Anfrage
- Maklerhonorar: 3 % + 20 % MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund unserer Nachweispflicht ausschließlich Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten inkl. Anschrift bearbeiten können.
Hinweis:
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros RE/MAX Invest, Fa. RC Immoalpin GmbH, innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei sollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG verliert.
Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kauf, Miete) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
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