Restaurant in Wien zu mieten - 1615/5505
Pizzeria
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1120 - Wien
Objektdetails
Fläche | Gesamtbetrag |
---|---|
213 m² | EUR 2.384,69 |
Video
Daten & Fakten
- Grundstücksfläche
- 213 m²
- Nutzfläche
- 213 m²
- Min. Mietdauer
- 10
- Max. Mietdauer
- 10
- Befristet
- Ja
Heizwärmebedarf
115 kWh/m² pro Jahr

Kosten
- Miete:
- EUR 1.251,06 zzgl. 20% USt.
- Betriebskosten:
- EUR 736,18 zzgl. 20% USt.
- Umsatzsteuer:
- EUR 397,45
- Gesamtbetrag
- EUR 2.384,69
- Maklerhonorar:
- 3 MM zzgl. USt.
Finanzierung
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Beschreibung
Neuwertige Pizzeria abzugeben !
Das Lokal befindet sich in einer charmanten Gegend im 12. Bezirk.
Ausstattung: Das ca 213 m² große renovierte Lokal wird komplett möbliert übergeben. Fliesenböden, große Fenster straßenseitig, Gasheizung. Das gesamte Lokal ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro-, Gas-, Lüftung - Therme etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
Das Lokal verfügt über ca 120 Plätze im Innen- und über ca 25 Plätze im Außenbereich sowie über ein kleines Büro mit ca 30m².
Der Mietvertrag wird befristet auf 10 Jahre mit der Option auf Verlängerung und Weitergaberecht abgeschlossen.
Die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt 2.384,69 €, Kaution 7.000 €. Keine Lieferantenverpflichtungen. Aufsperren und sofort WEITERMACHEN !
Ablöse: VB 145.000 € netto.
Das Video von dieser Immobilie können Sie auf remax.at ansehen.
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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