Wohnung in Wien zu mieten - 1615/5460
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1190 - Wien
Objektdetails
Fläche | Zimmer | Gesamtbetrag |
---|---|---|
80 m² | 3 | EUR 983,33 |
Video
Daten & Fakten
- Zimmer
- 3
- Badezimmer
- 1
- WC
- 1
- Stockwerk
- 1
- Heizung
- Zentralheizung mit Gas
- Wohnfläche
- 80 m²
- Kellerfläche
- 3 m²
- Möbliert
- TEIL
- Baujahr
- ca. 1975
- Min. Mietdauer
- 4
- Max. Mietdauer
- 4
- Befristet
- Ja
- Verfügbar
- sofort
Heizwärmebedarf
69.2 kWh/m² pro Jahr

Kosten
- Miete:
- EUR 787,11
- Betriebskosten:
- EUR 178,38 zzgl. 10% USt.
- Umsatzsteuer:
- EUR 17,84
- Gesamtbetrag
- EUR 983,33
- Maklerhonorar:
- 2 MM zzgl. USt.
Weitere Informationen
- Keller
- Fahrstuhl
Beschreibung
Wohnung zu vermieten !
Zur Vermietung gelangt eine ca 80 m² große Wohnung im 1. Liftstock.
Aufteilung: Vorzimmer, Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, Küche, Bad, WC und Keller.
Ausstattung: tw möbliert, Klimaanlage, Rolladen und Jalousien, HBW 69,2/C.
Das Video von dieser Immobilie können Sie auf remax.at ansehen.
Infrastruktur: sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, Straßenbahn D, U4, U6 und Bahhof Heiligenstadt in unmittelbarer Nähe.
Die Gesamtbruttomiete inkl. Betriebskosten beträgt 983,33 €. Für Heizung und Warmwasser sind mtl. 106,66 € zu entrichten. Eine Garage oder Stellplatz kann extra angemietet werden.
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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