Gastgewerbe in Wien zu mieten - 1615/5459
Neuwertiger Imbiss
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1120 - Wien
Objektdetails
Fläche | Gesamtbetrag |
---|---|
55 m² | EUR 1.145,00 |
Video
Daten & Fakten
- Nutzfläche
- 55 m²
Heizwärmebedarf
109 kWh/m² pro Jahr

Kosten
- Miete:
- EUR 801,91 zzgl. 20% USt.
- Betriebskosten:
- EUR 127,26 zzgl. 20% USt.
- Sonstiges:
- EUR 25,00 zzgl. 20% USt.
- Umsatzsteuer:
- EUR 190,83
- Gesamtbetrag
- EUR 1.145,00
- Maklerhonorar:
- 3 MM zzgl. USt.
Beschreibung
Gutgehender IMBISS abzugeben !
Das schlüsselfertige Lokal verfügt über einen voll ausgestatteten Bar-, Küchen-Service Liefer Betrieb, moderne Toilette und Produktionsräume.
Ausstattung: Kompl. Küchenausstattung (alle Geräte!), Gastraum, kl. Gastgarten 6 Plätze, Schank inkl. sämtl. Gläser und Behälter. Alle Befunde( Lüftung etc..) sind auf Letztstand und ca 1/2 Jahr alt. Fliesenböden, Fenster straßenseitig, Gasheizung, Gesamtnutzfläche ca 55 m² plus ca 55 m² Keller.
Lage: Sehr frequentierte Lage, Nähe U 4, Schulen und Kindergärten in näherer Umgebung, ausgezeichnete Sichtbarkeit, tolle öffentliche Verkehrsanbindung.
Das Lokal verfügt über ca 6 Plätze im Innenbereich und über ca 6 Plätzen im Außenbereich.
Das gesamte Lokal ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro- Lüftung- etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
Ablöse: VB 60.000 € netto.
Das Video von dieser Immobilie können Sie auf remax.at ansehen.
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die mtl. Miete inkl. BK und USt beträgt 903 € und kann Kaution 2.709 €. Keine Lieferantenverpflichtungen.
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
bei Übernahme etwas angehoben werden.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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