Restaurant in Wien zu mieten - 1615/5196
Restaurant
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1100 - Wien
Objektdetails
Fläche | Gesamtbetrag |
---|---|
240 m² | EUR 2.445,68 |
Video
Daten & Fakten
- Grundstücksfläche
- 240 m²
- Nutzfläche
- 199 m²
Heizwärmebedarf
146 kWh/m² pro Jahr

Kosten
- Miete:
- EUR 1.722,38 zzgl. 20% USt.
- Betriebskosten:
- EUR 315,68 zzgl. 20% USt.
- Umsatzsteuer:
- EUR 407,62
- Gesamtbetrag
- EUR 2.445,68
- Maklerhonorar:
- 3 MM zzgl. USt.
Beschreibung
Ein Jahrzehnte lang,
sehr erfolgreich geführter Gastronomiebetrieb mit sehr hohem Bekanntheitsgrad kann sofort ohne Neuinvestitionen übernommen werden.
Objektddaten:
Ca 200 m² großes Lokal plus ca 60 m² Wohnung.
Plätze im Innenbereich ca 120 plus 25 im Stüberl.
Ca 50 Plätze im ruhigen, schattigen Innenhof-Gastgarten.
Zusätzlich könnte auch noch ein Schanigarten aufgestellt werden.
Große, komplette Niroster Küche mit Induktions-Herdanlage.
Keller mit Getränkekühlhaus, gekühltem Weinkeller und Lagerräumlichkeiten
Sämtliche Betriebsanlagegenehmigungen sind vorhanden. Keine Lieferantenverpflichtungen, die Abluft geht übers Dach. Gaszentralheizung. Sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung U 1 Reumannplatz.
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen, die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt dzt 2.445 €. Kaution 10.000 €.
Ablöse: auf Anfrage
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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